BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Rückkaufspreis, Preis

Rückkaufspreis (repurchase price)

Preis, zu dem der Käufer verpflichtet ist, dem Verkäufer Vermögenswerte im Rahmen einer Rückkaufsvereinbarung zu veräussern. -Der Rückkaufspreis ist regelmässig gleich der Summe aus dem Kaufpreis und dem Preisaufschlag, der dem Zins auf den zur Verfügung gestellten Liquiditätsbetrag für die Laufzeit der Operation entspricht. Siehe Option.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen