BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Roll-up, Deutschen

Roll-up (so auch im Deutschen gesagt)

Vertragliche Festlegung bei Mezzanin-Kapital, wonach ein bestimmter Anteil der laufenden Verzinsung im vorhinein kapitalisiert wird. Dem Investor wird diesfalls jedoch der Zins erst im nachhinein, am Ende der Laufzeit ausbezahlt. Solche Zinskapitalisierungs-Klauseln sind heute regelmässiger Bestandteil entsprechender Verträge. Siehe Annuität, Verzinsung, antizipative.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen