BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Reuegeld (forfeit)
Vergütung, die von zwei Vertragspartnern derjenige dem anderen zahlt, um sich das Rücktrittsrecht vom Vertrag vorzubehalten; auch Wandelgeld genannt. Es entspricht der Prämie bei Spekulationsgeschäften. Siehe Abstandsgeld, Optionsgeschäft, Prämiengeschäft, Spekulation.