BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Reisebureau (travel agency, tourist agency)
Der Betrieb eines Reisebureaus ist nicht erlaubnispflichtig. Sobald in Zusammenhang mit der Buchung einer Reise auch Versicherungen angeboten werden, so handelt es sich um eine Versicherungs-Vermittlung, und diese unterliegt den entsprechenden Vorschriften.