BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Reintermediation (re-intermediation)
Banken übernehmen von ihnen selbst oder von nahestehenden Zweckgesellschaften ausgegebene notleidende Papiere. Oft geschieht dies nicht aus vertraglicher Verpflichtung (Rückübertragungs-Klausel), sondern (wie etwa bei Asset Backed Securities im Gefolge der Subprime-Krise 2007) um die Reputation des Instituts zu wahren. Siehe Krise der Sicherheiten, Risikoprofil, Unterstützung, stillschweigende, Verbriefung, Verlustabsorbierung, Wasserfall-Prinzip.