Quarantänegeld, Zahlungen Quarantänegeld (quarantine dues) Zahlungen die fällig werden, wenn ein Schiff aus seuchenhygienischen Gründen auf behördliche Anordnung einen Hafen nicht anlaufen darf und auf See ankern muss; siehe § 621 HGB.© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen