Portfolioverwaltung, Verwaltung

Portfolioverwaltung (portfolio management)

15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de

Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für Dritte mit Entscheidungsspielraum

Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für Dritte mit Entscheidungsspielraum. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG. Siehe Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 124 (einem Anlagevermittler ist es nicht erlaubt, auch als Portfolioverwalter tätig zu sein).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Hol dir den Wissensvorsprung der Profis.

Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Trading-Empfehlungen – dreimal die Woche, direkt in dein Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr.
Jetzt anmelden.