BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Proxy (so auch im Deutschen gesagt)
Bevollmächtigte Person, besonders auf der Hauptversammlung einer Gesellschaft. Vertretungs-Vollmacht allgemein, besonders zur Vertretung des Aktionärs auf der Hauptversammlung. Server eines Providers, auf dem die Zwischenspeicherung von oft abgerufenen Informationen aus dem Internet erfolgt (Begriff der Informatik).