BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Portaldienst (aggregator)
Auf Finanzmärkten ein Internetprovider, der das gleichartige Angebot verschiedener Finanzdienstleister übersichtlich geordnet zusammenfasst und es damit ermöglicht, auf Tastendruck eine verbesserte Markttransparenz zu gewinnen. -Die Aufsichtsbehörden prüften in letzter Zeit verstärkt, ob bei solchen Angeboten erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen erbracht werden. In Deutschland ist die erlaubnispflichtige Anlage-Vermittlung schon dann erfüllt, wenn neben der Informationsbeschaffung über Finanzinstrumente der Anbieter genannt wird und über eine Weiterleitung die Verknüpfung mit ihm erfolgt. Siehe Anlage-Vermittlung, Handelssystem, alternatives, Phishing.