BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Patronatserklärung
Unter einer Patronatserklärung versteht man üblicherweise die Verpflichtung einer Konzern-Muttergesellschaft gegenüber Dritten, für die ordnungsgemäße Geschäftsführung und die Erfüllung von Verbindlichkeiten ihrer Tochtergesellschaft Sorge zu tragen.