BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Patronatserklärung, Sprache

Patronatserklärung (guarantee)

In der Sprache der Aufsichtsbehörden eine Willenserklärung, durch die sich jemand verpflichtet, die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines anderen sicherzustellen. Derartige Geschäfte fallen in Deutschland unter § 1 KWG und sind daher erlaubnispflichtig. Siehe Ausserbilanzgeschäft, Aval, Bail-out, Bürgschaft, Garantiegeschäft, Kreditzusage, unwiderrufliche. Payback (so auch im Deutschen gesagt). Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter den Betrag, der einem Anleger beim Ausstieg aus einer kurzfristigen Investition zufliesst; also das eingesetzte Kapital plus dem Gewinn bzw. minus dem Verlust. Siehe Exit, Flip. PayDirect: Computerzahlungs-System der Firma Yahoo, ursprünglich auf die Bezahlung im Rahmen der Internet-Versteigerungen durch Yahoo ausgerichtet und später um weitere Funktionen ausgestaltet. Zum Jahresende 2007 beschloss Yahoo, den Dienst völlig einzustellen, weil er zu verlustreich war. Siehe Billpoint.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen