BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Pariser Club (Club of Paris)
Bei Bedarf zusammentretender Ausschuss von Vertretern der Gläubigerstaaten und Schuldnerstaaten im Falle von Zahlungsbilanzschwierigkeiten von Schuldnerländer. Das auf das Jahr 1956 zurückgehende Gremium berät über Anpassungsprogramme und Umschuldungen und arbeitet mit dem Internationalen Währungsfonds eng zusammen. Siehe Internationales Finanzinstitut, Londoner Club, Prager Verlautbarung, Schuldenrückführungsmechanismus, unabhängiger, Staatsschulden, verweigerte.