BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Ort (das und der; Plural: Orte, nach Zahlen genau wie im Singular; also etwa: 5 Ort)
In alten deutschen Dokumenten allgemein der vierte Teil einer Masses und im besonderen eines Geldstücks. Von daher auch: 1 Ortstaler = 1/4 Taler, 1 Ortsgulden = 1/4 Gulden, 1 Örtgen = 1/4 Stüber. Im 16. und 17. Jht auch als geprägte Münze: 1/2 Reichsort (Silber) = 1/8 Taler. Siehe Taler.