BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, OGAW (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities, UCITS)
Entitäten, deren ausschliesslicher Zweck darin besteht, beim Publikum beschafftes Geld für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren anzulegen. Siehe OGAW-Fonds, Super-OGAW-Fonds.