BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Organisationsplan (organisation chart)
Einem Antrag auf Erlaubnis bei der Aufsichtsbehörde ist ein Plan vorzulegen, aus dem der organisatorische Aufbau und die Art der vorgesehenen Geschäfte des Instituts deutlich werden. Rechtsquelle ist Artikel 7 und Artikel 22 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung). Siehe Organisationsvorschriften.