BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Order, tagesgültige (day order)
An der Börse ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments oder eines Terminkontraktes, der am Ende des Tages, an dem er eingegeben wurde, automatisch verfällt. Siehe Ausführung, vollständige, Fill-or-Kill-Auftrag, Sell-Plus-Order, Tagesauftrag.