BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Optionsverkäufer, Option

Optionsverkäufer (grantor)

Jemand, der eine Option verkauft und sich damit verpflichtet, zu einem vereinbarten Zeitpunkt einen Basiswert an den Optionskäufer zu liefern, falls dieser sein Optionsrecht ausüben möchte. Siehe Stillhalter.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen