BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Offshoring (so auch im Deutschen gesagt)
Wenn nicht anders definiert die Verlagerung von Arbeitsprozessen ins (ferne) Ausland. Dies geht im Eurogebiet mit einer Nachfrageverschiebung zulasten der gering Qualifizierten (skill bias in labour demand) einher. Weil diese Entwicklung (über die Zahlungsbilanz, über notwendige Transferzahlungen des Staates an Arbeitslose) auch die Geldpolitik berührt, wird sie von der EZB beachtet. Siehe Arbeitnehmerentgelt pro Kopf, Arbeitskosten, Arbeitsnachfrage, Phillips-Theorem, Wachstum-Beschäftigung-Zusammenhang, Zwei-Säulen-Prinzip. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Januar 2008, S. 88 ff. (gründliche Darstellung; Übersichten; Literaturangaben): Offtake Agreement (so auch im Deutschen gesagt): Abnahmevertrag, aus dem eine Verpflichtung zur Zahlung auch dann entsteht, wenn die vereinbarte Lieferung (noch) nicht erfolgt. Solche Verträge (etwa im Gashandel üblich) bergen ein hohes Risiko. Die Rech- nungslegungs-Vorschriften verlangen daher eine besondere Erfassung dieser Risiken.