BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Offenmarktgeschäft (open market operation)
Geldpolitischer Eingriff, der auf Initiative der Zentralbank am Finanzmarkt durchgeführt wird. -Im Rahmen der EZB umfasst das Offenmarktgeschäft die folgenden Transaktionen: definitiver Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten (per Kassa und per Termin), Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten im Rahmen einer Rückkaufsvereinbarung, Kreditgewährung oder Kreditaufnahme gegen Sicherheiten, Emission von Schuldverschreibungen der EZB, Hereinnahme von Einlagen oder Devisen-Swaps zwischen inländischer und ausländischer Währung. Siehe Pensionsgeschäft. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 56 ff. (Offenmarktgeschäfte der EZB), Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen für Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Übersichten). Offenmarkt-Tender-Operations-System, OMTOS: Von der Deutschen Bundesbank seit Mitte November 2005 angewandtes Verfahren für Gebote und Bescheide über die Zuteilung im Zuge von Offenmarktgeschäften; das System ermöglicht einen zeitsynchronen Austausch von Informationen. Es löste das bis dahin praktizierte Automatische Bietungssystem (ABS) ab. Siehe Bietungshöchstbetrag, Höchstbietungsgrenze, Tender, Zinstender. Vgl. Geschäftsbericht 2005 der Deutschen Bundesbank, S. 99 f.