BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Objektgesellschaft, Geschäftsbereich

Objektgesellschaft (special purpose entity)

Allgemein ein Unternehmen mit satzungsgemäss genau abgegrenztem, engen Geschäftsbereich. Es wird allein mit der Absicht gegründet, bestimmte ausserbilanzielle Umsätze zu tätigen. Dies wird dadurch erreicht, dass ein Gründer (Initiator; initiator) der Objektgesellschaft Vermögenswerte überträgt, wie beispielsweise Baumaschinen oder Pensionsansprüche, welche die Objektgesellschaft dann vermietet bzw. verwaltet. Die Risiken aus der Tätigkeit der Objektgesellschaft trägt grundsätzlich diese allein, weil der Initiator in aller Regel an der Objektgesellschaft kapitalmässig nicht beteiligt ist, und er daher nach dem bisher herrschenden Stimmrecht-Kriterium (voting control rule) die Objektgesellschaft nicht konsolidieren (in seiner Rechnungslegung ausweisen) musste. Im engeren Sinn eine Conduit-Gesellschaft bzw. Zweckgesellschaft, bei der eine Bank (dann meistens Originator genannt) Asset Backed Securities dem ausserbilanziell geführten Unternehmen überträgt. Die Zweckgesellschaft bringt diese Papiere dann in verschiedenen Tranchen bei Anlegern unter. Siehe Zweckgesellschaft.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen