BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Ordnungsgeld (fine)
Allgemein eine Zahlung, die eine natürliche oder juristische Person als Strafe für schuldhafte Verletzung von Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Verfügungen, Richtlinien, Verhaltensvorschriften [etwa bei Gericht] usw.) in Bargeld zu leisten hat.