Nebenfonds (extra funds)
15.04.2008 - 00:20:39Nebenfonds (extra funds). Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter Geldbeträge und Vermögenswerte, die von staatlichen Behörden ausserhalb des jährlichen Etatbewilligungsrechts des Parlaments verwaltet werden
Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter Geldbeträge und Vermögenswerte, die von staatlichen Behörden ausserhalb des jährlichen Etatbewilligungsrechts des Parlaments verwaltet werden. Früher auch in Deutschland auf allen Ebenen verbreitet ("alte Fondswirtschaft"), was die Einheit, Vollständigkeit (completeness) und Übersichtlichkeit des jeweiligen Gesamthaushalts ausserordentlich stark störte und eine Kontrolle durch die Volksvertretung verunmöglichte. Heute verfassungsrechtlich verboten. Siehe Invalidenfonds.