Nachschuss-Aufforderung, Auflage

Nachschuss-Aufforderung (margin call)

15.04.2008 - 00:20:39

Nachschuss-Aufforderung (margin call). Allgemein die Auflage an einen Schuldner, die zur Deckung seines Kredits hinterlegte Pfänder durch Lieferung weiterer Sicherheiten auf den vertraglich festgelegten Stand zu bringen (Nachdeckung)

Allgemein die Auflage an einen Schuldner, die zur Deckung seines Kredits hinterlegte Pfänder durch Lieferung weiterer Sicherheiten auf den vertraglich festgelegten Stand zu bringen (Nachdeckung). Besonders im Terminhandel: die Aufforderung der Bank bzw. des Börsenmaklers oder Prime Brokers an seinen Kunden, weiteres Geld auf sein Einschusskonto zu zahlen, um eine eingetretene ungünstige Kursbewegung zu decken. -Die Nachschussleistung versichert der Bank (dem Makler), dass der Kunde bereit und imstande ist, seiner Verpflichtung aus einem Terminkontrakt nachzukommen. Kommt der Kunde dem Margin Call (so auch oft im Deutschen gesagt) nicht nach (bei den Warenbörsen der USA beträgt die Frist oft nur eine Stunde), so wird seine Position zwangsweise glattgestellt, was zu erheblichen Verlusten, aber dann auch zu einem Überangebot mit Kursstürzen an der Börse führen kann. führen kann. Siehe Close-and-Reprice, Margenausgleich, Margendeckung, Nachschuss-Vereinbarung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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