BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Nominalkapital, Aktien

Nominalkapital (nominal capital; share capital)

Das in Aktien aufgeteilte Grundkapital oder Aktienkapital einer Aktiengesellschaft; es muss in Deutschland derzeit nach gesetzlicher Vorschrift bei mindestens 50 000 EUR liegen. -Das Nominalkapital wird häufig mit dem Gesellschaftskapital (corporate capital) verwechselt; dieses bezeichnet das Vermögen der Gesellschaft. Siehe Aktienmehrheit.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen