BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Need-to-know-Prinzip, Deutschen

Need-to-know-Prinzip (so auch im Deutschen gesagt)

Von den Aufsichtsbehörden vorgeschriebene und überwachte personelle Trennung von Vertraulichkeitsbereichen innert einer Bank. Einzelne Mitarbeiter dürfen danach nicht mit vertraulichen Informationen über andere Bereiche des Unternehmens versehen werden. Siehe Abschottung, Chinese Wall, Compliance, Insider, Mitarbeiterleitsätze, Nominee, Organkredite, Sperrlisten, System Securities Watch Application (SWAP), Verhaltenskodex, Wall Crossing.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen