Mindestpreis, fairer (fair minimum price)
15.04.2008 - 00:20:39Mindestpreis, fairer (fair minimum price). Von den Aufsichtsbehörden berechneter Börsenpreis einer Aktie bei Übernahmen
Von den Aufsichtsbehörden berechneter Börsenpreis einer Aktie bei Übernahmen. Grundsätzlich wird der durchschnittliche gewichtete Börsenpreis der vergangenen drei Monate herangezogen. Siehe Börsensachverständigen- Kommission, Fair Value, Fusionen und Übernahmen, Mark-to-Model-Ansatz. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 26, Jahresbericht 2005 der BaFin, S, 170 ff. (grundsätzliche und aktuelle Informationen zu Unternehmensübernahmen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.