BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Münzverträge (coin conventions)
In früherer Zeit für den Handelsverkehr in Deutschland sehr wichtige Abmachungen zwischen den Inhabern eines Münzrechts (Städte, Territorien) über die Angleichung bzw. gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Gold-und Silbermünzen, auch Münzkonventionen genannt. Solche Übereinkommen waren in der Regel nur von kurzer Dauer, weil die Beteiligten den Münzfuss (standard of alloy: die Gewichtseinheit Edelmetall je Münze) änderten. Siehe Münzunion, lateinische.