BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Münzregal, Recht

Münzregal (coinage prerogative)

Das Recht Geld überhaupt, (wo die Währung nicht nur aus Geldstücken aus Metall besteht) Münzen als Teil der Geldeinheit in Umlauf zu bringen. -In der Euroregion sind die einzelnen Mitgliedesstaaten befugt, nach einem bestimmten Schlüssel Münzen zu prägen und zum Nominalwert an die EZB zu verkaufen (nicht jedoch, dieses Geld auch in Verkehr zu bringen: das darf allein die EZB). Dabei machen die Staaten einen Gewinn; denn das Prägen des Geldes kostet nicht so viel, wie der Nominalwert einer Münze es angibt. Siehe Bargeld, Münze, Scheidemünze, Seignorage.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen