BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Mühl(en)geld (mill fee; grinding impost)
1 Früher von den gewerblichen Betreibern einer Mühle in Bargeld zu entrichtende Abgabe (Wasserzins). Bäche galten als Staatseigentum, und die Nutzung des Wassers durch Betriebe war daher gebührenpflichtig. 2 Beim Mahlen von Getreide in einer Mühle (gleich welcher Antriebsart) zu zahlender Betrag (Mühlakzise, Mahlsteuer). Siehe Wägegeld, Wassergeld.