BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Mudaraba (so auch im Deutschen gesagt)
Im Islamic Banking ein Kontrakt, nach dem im Regelfall eine Partei das Kapital für ein Vorhaben aufbringt, die andere Partei die Arbeit und auch die Geschäftsführung übernimmt. Die Gewinnverteilung wird zuvor vertraglich festgelegt. Allfällige Verluste aus dem Projekt trägt bei den meisten Verträgen zur Gänze der Bereitsteller des Kapitals (also die Bank), ausgenommen der Fall, dass die andere Vertragspartei durch vertragswidriges Verhalten den Verlust herbeigeführt hat. Siehe Ijara, Istisna, Murabaha, Salam.