BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Mitarbeiter-Optionen (employee options)
Ein Unternehmen räumt seinen Beschäftigten die Möglichkeit ein, Beteiligungsrechte an er Firma selbst oder einem nahestehenden Unternehmen zu erwerben. Vor allem bei Neugründungen (Start-ups) mindert sich so unter Umständen der Lohnaufwand. -Mitarbeiter-Optionen gelten als Lohnbestandteil und unterliegen spätestens zum Zeitpunkt des unwiderruflichen Rechtserwerbs (Zuteilung, im Steuerrecht auch Vesting genannt) der Besteuerung. Siehe Arbeitskosten, Fringe Benefits, Lohndrift, Lohnstückkosten, Prämie, Verlustübernahme, persönliche.