BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Mistrade (mistrade)
Im Finanzmarkt ein Geschäftsabschluss, der durch die irrtümliche Eingabe von Aufträgen zustande kommt und rückgängig gemacht werden kann. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 67 (Beschwerden über undurchsichtige Mistrade- Regelungen). Siehe Definitiver Kauf, Übertragung, endgültige.