BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Mindestzuteilungs-Quote, Niedrigster

Mindestzuteilungs-Quote (minimum allotment ratio)

Niedrigster Prozentsatz, der zum marginalen Zinssatz zugeteilten Geboten bei Tendergeschäften mit der EZB. Diese kann beschliessen, eine Mindestquote bei den Tendergeschäften einzuführen. Vgl. den Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetärer Statistik" im jeweiligen Monatsbericht der EZB sowie die "Erläuterungen" am Ende des statistischen Teils.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen