BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Mindestzuteilungs-Betrag, Niedrigster

Mindestzuteilungs-Betrag (minimum allotment amount)

Niedrigster Betrag, der Geschäftspartnern bei einer Tenderoperation zugeteilt wird. Die EZB kann beschliessen, bei ihren Tenderoperationen jedem Geschäftspartner einen Mindestbetrag zuzuteilen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen