BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Meldeverfahren (reporting procedure)
Wenn nicht anders definiert, meint man damit den automatischen zwischenstaatlichen Austausch von Informationen über getätigte Zinszahlungen innert der Europäischen Union und in den so genannten abhängigen und assoziierten Gebieten, nämlich Channel Islands (Jersey, Guernsey, Isle of Man), Gibraltar, Madeira und British Virgin Islands. Siehe Offshore Banking.