BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Maut (toll)
Älterer Ausdruck für eine Abgabe überhaupt und im besonderen für einen Zoll, der vom Mautner (Zöllner) einkassiert wurde. - Heute vor allem in der Bedeutung einer Zahlung, die beim Befahren einer bestimmten Strasse zu entrichten ist. Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Dieselgeld, Fährgeld, Furtgeld, Liegegeld, Taxe, Torgeld, Transitgeld, Ungeld, Verladegeld, Vignette, Wartegeld.