BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Massnahme (measure)
Allgemein ein zielgerichtetes Handeln in Form eines Tuns oder Unterlassens. In Zusammenhang mit der Geldpolitik der Einsatz eines Mittels der Zentralbank. Der Einsatz ist marktkonform, wenn der Preis-Mengen-Mechanismus des Marktes nicht unmittelbar beeinflusst wird. Die Zentralbank ändert lediglich gewisse Daten (Geldmenge, Zins), um die Wirtschaftssubjekte zu einem gewünschten Verhalten zu veranlassen. In Bezug auf den Finanzmarkt Verfügungen der Aufsichtsbehörde oder der Überwachungsstelle bei der Börse, um ordnungswidrigen Handlungen zu begegnen mit dem Ziel, das reibungslose Funktionieren von Angebot und Nachfrage zu gewährleisten. Siehe Bussgeld, Marktmechanismus, Sonderprüfung, Verwarnung, Master-Conduit (so auch im Deutschen gesagt): Wenn nicht anders definiert, eine Auffanggesellschaft, die im Oktober 2007 im Zuge der Subprime-Krise von führenden Banken zusammen mit dem Finanzministerium in den USA gegründet werden sollte. Ziel war es, hochbonitäre Papiere von solchen Zweckgesellschaften (Structured Investment Vehicles) aufzunehmen, die Schuldtitel begeben hatten. Dadurch wollte man einem Notverkauf und einem damit einhergehenden Preisverfall einen Riegel vorschieben. Zum Jahresende 2007 gaben die Beteiligten ihr Vorhaben aus verschiedenen Gründen auf. Siehe Zweckgesellschaft- Refinanzierung.