BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Marktmanipulation, Bezug

Marktmanipulation (market manipulation)

In Bezug auf Finanzmärkte betrügerische Machenschaften in Bezug auf das Angebot, die Nachfrage oder den Preis von Finanzprodukten. Darin eingeschlossen ist auch das Streuen von Gerüchten. Weiterhin umschliesst der Begriff auch sog. Informationsdelikte. Darunter versteht man, dass falsche oder irreführende Angaben veröffentlicht oder dass Angaben verschwiegen werden, die aufgrund geltenden Rechts zu veröffentlichen sind; die genaue Definition findet sich in § 20a WpHG. In Deutschland kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in solchem Falle ein Bussgeld bis zu 1,5 Mio EUR verhängen; ausserdem ist eine strafrechtliche Verfolgung möglich. -Trotz strenger Aufsicht, hoher Strafandrohung und einer eigenen Verordnung zur Konkretisierung des Verbots der Marktmanipulation (Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung, MaKonV) sind aber Marktmanipulationen nie ganz auszuschliessen. Siehe Agiotage, Anleger, verständiger, Anlageschutz, Bear Raid, Börsengerüchte, Bull Raid, Entscheidungsnützlichkeit, Kursbetrug, Kursmanipulation, Prearranged Trades, Schlangenhandel, Übernahme-Ankündigung, Umsatzzahlen, falsche, Umstände, bewertungswichtige, Vorhersagen, Wash Sales. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 187, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 174 (Tatbestand neu präzisiert durch die neue Marktmanipulations- Konkretisierungsverordnung [MaKonV] vom März 2004), S. 186 f. (einzelne Fälle), S. 189 (Schwierigkeiten bei der Feststellung), S. 193 ff. Übersicht; einzelne Fälle), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 155 f. (Ergebnis von Analysen der BaFin), S. 161 ff.(Übersicht; einzelne Fälle), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 164 ff. (Übersicht; einzelne Fälle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen