BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Marktmacher (market maker)
Wenn nicht anders definiert versteht man darunter auf dem Finanzmarkt ein Institut, das sich dem Kunden jederzeit (auch und gerade bei Extremsituationen auf dem Markt) als Partner in einem Kauf-oder Verkaufsgeschäft zur Verfügung stellt. Siehe Auftragsfluss, Devisenhandel, computerisierter. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2008, S. 21 ff. (Stellung des Marktmachers; Probleme).