BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Markt, amtlicher (official market)
In der Börsenordnung genau umschriebenes Segment an deutschen Börsen; bis 2002 amtlicher Handel (official trade) genannt; vgl. § 29 ff. BörsG. Die im amtlichen Markt gehandelten Wertpapiere müssen in allem den Anforderungen der Europäischen Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie genügen. Zudem ist bei der Börseneinführung ein von der Aufsichtsbehörde genehmigtes Prospekt zu veröffentlichen. Siehe Börsenzulassungsprospekt.