BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Markets in Financial Instruments Directive, MiFID (so auch meistens im Deutschen; manchmal auch: EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente)
Von der EU-Kommission zum Zweck der Integration der Finanzmärkte der Mitgliedsländer erarbeitete Richtlinie; diese musste ab November 2007 in nationales Recht umgesetzt sein; in Deutschland geschah dies durch dass Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG). Es handelt sich dabei gleichsam um ein Grundgesetz für alle Finanzdienstleister mit weitreichenden Folgen für jedes einzelne Institut; praktisch sind alle Geschäftsfelder und jederart Dienstleistungen geregelt. Siehe Financial Services Action Plan, Goldplating, Rechtsangleichung. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 39 ff., S. 43 f., Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 32 (neuere Entwicklung; Vorschläge), S. 143 f. (Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.