BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Lichtgeld (light money)
Früher in verschiedenen Orten Deutschlands eine Abgabe der Schüler an die Lehrer (Schulmeister und Hilfslehrer [auch: Behelfer]) und Gehaltsbestandteil für diese. Ausgabe für die Schiffsbeleuchtung. Siehe Beleuchtungsgeld, Kerzengeld.