BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Lichtgeld, Früher

Lichtgeld (light money)

Früher in verschiedenen Orten Deutschlands eine Abgabe der Schüler an die Lehrer (Schulmeister und Hilfslehrer [auch: Behelfer]) und Gehaltsbestandteil für diese. Ausgabe für die Schiffsbeleuchtung. Siehe Beleuchtungsgeld, Kerzengeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen