BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Leichtuchgeld, Frühere

Leichtuchgeld (shroud fee)

Frühere Gebühr für die Leihe eines Leichtuchs (winding sheet: the cloth that wraps a corpse), welches oft der Küster (Kirchendiener, Kirchner, Mesner, Sigrist) zur Verfügung stellte. -Da Gewebe jeder Art grösstenteils in Handarbeit gefertigt wurden, und vor allem weil auch grössere Webstücke teuer waren, gab man in der Regel das Leichtuch dem Verstorbenen nicht mit ins Grab. Es wurde vielmehr nach Gebrauch gewaschen und für die nächsten Abdankungen wiederkehrend verwendet.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen