BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Lauergeld auch Löhergeld (tanner impost)
Frühere Abgabe, die Lauer (= Gerber, Lederer) für die Wassernutzung an Bächen (Ableiten der Gewässer zur Füllung des Lohgrabens [tanning pit]) zu entrichten hatten. In der Regel wurden die Weissgerber (auch: Löscher, Erchmacher, Rössler = Gerber von Pferdehäuten) mit der gleichen Abgabe belastet. Siehe Dechergeld.