BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Langfristig (long-term)
Es ist in jedem Fall genau auf den Textzusammenhang zu achten, weil der Begriff nicht einheitlich verstanden wird. Bei der EZB allgemein Geldbeträge, die eine vereinbarte Laufzeit bzw. Kündigungsfrist von mehr als fünf Jahren haben. In der Emissionsstatistik der EZB gelten Wertpapiere mit einer längeren Laufzeit als einem Jahr, mit fakultativen Laufzeiten, von denen eine mindestens länger als ein Jahr ist, und mit beliebig langer Laufzeit als langfristige Wertpapiere. In der volkswirtschaftlichen Literatur ist "langfristig" nicht eindeutig definiert, bezieht sich aber in Bezug auf Finanzmärkte in aller Regel auf einen Zeitraum von über 24 Monaten. Siehe Kurzfristig, Mittelfristig. Vgl. zur Definition und Einteilung näherhin die Erläuterungen unter der Rubrik "Finanzmärkte" im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets" im jeweiligen Monatsbericht der EZB.