Kavalleriegeld (cavalry impost)
15.04.2008 - 00:20:39Kavalleriegeld (cavalry impost). Frühere Abgabe, die steuerpflichtige Personen zum Unterhalt der zu Pferde kämpfenden Heereseinheiten (Reiterei, Kavallerie; cavalry) zu entrichten hatten
Frühere Abgabe, die steuerpflichtige Personen zum Unterhalt der zu Pferde kämpfenden Heereseinheiten (Reiterei, Kavallerie; cavalry) zu entrichten hatten. -Grundbesitzer mussten oftmals eine bedeutend höheres Kavalleriegeld (auch Pferdegeld genannt) bezahlen; die Abgabe wurde häufig in die Grundbesitzsteuer (Generalhufenschoss: eine Einheitssteuer für Bodenbesitzer in Preussen) eingerechnet. Siehe Heergeld.