Kassenverstärkungsrücklage (special strengthening reserve)
15.04.2008 - 00:20:39Kassenverstärkungsrücklage (special strengthening reserve). Begriff aus dem deutschen Haushaltsrecht, in § 62 Bundeshaushaltsordnung erklärt
Begriff aus dem deutschen Haushaltsrecht, in § 62 Bundeshaushaltsordnung erklärt. Danach soll zur Vermeidung von Kreditermächtigungen eine Barreserve durch möglichst regelmässige Zuführung von Haushaltsmitteln auf einem Sonderkonto bei der Deutschen Bundesbank aufgebaut werden.