BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Kapitaldeckungsverfahren (capital cover system)
Methode zur Finanzierung der Altersvorsorge. Dabei werden Beiträge der Versicherten einem gebundenen Vermögen zugeführt, so dass die Erträge dieses Kapitalfonds und der Fonds selbst die jeweils fällig werdenden Ansprüche der Versicherten abdecken können. -Demgegenüber wird beim Umlageverfahren (assessment system, pay-as-you-go system) kein Fonds gebildet, sondern die Beiträge der aktiven Versicherten dienen in derselben Periode zur Deckung der Rentenansprüche der passiven Versicherten. Siehe Pensionsfonds, Pensionskasse.