BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Kursschwankungs-Limit (limit move)
An manchen (vor allem: US-amerikanischen) Finanz- und Warenbörsen errichtet. Wenn beispielsweise Sorgho-Terminkontrakte am Vortag einen Schlusskurs von 5,50 USD hatten, und wenn das Kurslimit 0,30 USD ist, so kann während der nächsten Börsensitzung höchstens ein Kurs von 5,80 USD nach oben oder 5,20 USD nach unten erreicht werden -Die meisten Börsen behalten sich das allerdings Recht vor, diese Limits auszuweiten, wenn an einem, zwei oder drei aufeinander folgenden Tagen das Kurslimit in einer Richtung erreicht wurde. -Wenn die Limits automatisch nach wiederholten Limitbewegungen geändert wurden, dann spricht man von variablen Limits. Siehe Gap Kursänderungs-Begrenzung.