BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Kursmanipulation (market price manipulation)
Aktivitäten mit dem Ziel, den Kurs eines börsennotierten Wertpapiers unrechtmässig zu beeinflussen. Solches geschieht in den letzten Jahren vermehrt im (rechtsfreien Raum des) Internet vor allem durch Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen, gefälschte Aktionärsbriefe, Berichte von angeblichen Pressekonferenzen, Anpreisung wertloser Papiere in entsprechenden Internet-Websites, Bekanntgabe gefälschter Ad-hoc-Mitteilungen schönfärberischen Verlautbarungen von Vorstandsmitgliedern in den Medien sowie begeisterten Zuschriften von (angeblich durch Engagement in der betreffenden Aktie reich Gewordenen) in Leserbriefen und Internet-Foren. -Die Aufsichtsbehörden haben in den letzten Jahren ihre Methoden zur Aufspürung von Kursmanipulationen verfeinert, sind aber gegenüber manchen Aktionen (wie vor allem die unter und genannten) oft machtlos, trotz der Ende November 2003 in Kraft getretenen "Verordnung zur Konkretisierung der Kurs-und Marktpreismanipulation (KuMaKV)". Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 27 f., Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 151 ff., Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 186 ff. (mit aufgedeckten Fällen), Jahresbericht der Ba- Fin 2004, S. 174 (Tatbestand neu präzisiert durch die neue Marktmanipulations- Konkretsierierungsverordnung [MaKonV] vom März 2005), S. 189 (grundsätzliche Aussagen zur Feststellung), S. 193 ff. (Übersicht; einzelne Fälle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.